Liebe Gartenfreunde,
am Samstag, 25.06.2022
Gartenbegehung durch den Vorstandsvorsitzenden mit dem Gebietsverband und Vertreter der Stadtverwaltung Mühlhausen
am Samstag, 02. Juli 2022
Gartenbegehnung durch den Gartenvorstand
hierzu möchten wir alle Gartenfreunde an den Beschluss erinnern;
43. Beschluss:
Mitgliederversammlung am 08.04.2011
- 1) Alle Gartenfreunde sind verpflichtet die Außenzaunpflege durchzuführen. Das gilt auch für Gartenfreunde, die von der Leistung der Arbeitsstunden befreit sind. Dieser Beschluss gilt auch für die Einfriedung der Gartenanlage (Außenzäune).
- 2) Für ein einheitliches und ordentliches Aussehen der Wege in der Gartenanlage werden alle GF verpflichtet, die Pflege der Wege gemeinsam abzusprechen, d.h. z.B. wenn der Weg zu 2/3 Schotteroberfläche aufweist, muss er als Schotterweg gestaltet sein. Gleiches gilt für Wege mit Rasenbewuchs.
Termine: Kontrolle durch den Vorstand zwischen Juni und August - 3) Bei Nichteinhaltung der Beschlüsse 1 und 2 werden "nicht zu leistende Arbeitsstunden" für den jeweiligen Gartenfreund aberkannt und diese dann in Rechnung gestellt.
Der Gartenvorstand ist bereichtigt bei Nichteinhaltung der Beschlüsse 1 und 2 für die Anlieger der jeweiligen Gärten kostenpflichtige Arbeitsstunden zu organisieren.
Der Vorstand nimmt in ihren monatlichen Rundgängen wahr, welche Gartenfreunde ihre Arbeitsaufgaben für die Gemeinschaft gewissenhaft erledigen und hat auch diesbezüglich Gartenfreunde schriftlich auf Ihre zu erledigenden Aufgabenbereiche hingewiesen.
Weiterhin möchten wir darauf verweisen, dass unsere Gartenanlage kein HUNDEKLO ist.
Die Stadt Mühlhausen geht bei den Hundebesitzern mit einer empfindlichen Geldstrafe vor, die keine Kot-Tüte bei sich führen. DIESES GILT AUCH IN DER GARTENANLAGE!!!
Jeder Hundebesitzer ist für die Hinterlassenschaften seines Tieres selber zuständig.
Ihr Gartenvorstand
der Kleingartenanlage Windebergerkreuz Ost